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Arbeitnehmersparzulage


Nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz gewährte staatliche Förderung für Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 13.500 € bei Ledigen bzw. 27.000 € bei Verheirateten beträgt. Die Arbeitnehmersparzulage wird pro Jahr auf maximal 468 € je Arbeitnehmer gewährt. Sie beträgt seit dem 1. Januar 1994 für alle geförderten Verträge einheitlich 10 % pro Jahr.

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