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Maria
Gast

Rückerstattung des Rentenbeitrags

Hallo,
ich arbeite seit Oktober 2001 als studentische Hilskraft in einem Büro. Ich dachte immer, die Gehaltsabrechnung wäre richtig, doch ich musste jetzt feststellen, dass mir immer der Arbeitnehmeranteil der RV von 9,75 % pro Monat abgezogen wird, obwohl ich fast jeden Monat nur um die 350 € verdiene und war daher versicherungsfrei. Ich war in den letzten Jahren höchstens zweimal pro Jahr über 400 €. Und selbst dann wäre ich in der sogenannten Gleitzone und müsste nur so 1,94 % RV als Arbeitnehmeranteil zahlen.
Meine Frage: Wie weit zurück kann ich den Beitrag zur RV zurückverlangen?
Läuft das alles über meine Gehaltsstelle bzw. Personalbüro?
Wer hat die Pflicht zur Beitragsberechnung und Überwachung - ich als Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber bzw. die Frau die die Gehälter berechnet und auszahlt?

Danke für ihre Antwort!

 
admin
Administrator

Re: Rückerstattung des Rentenbeitrags

Ich rate dazu, sich diesbezüglich umgehend mit dem Rentenversicherungsträger (LVA oder BFA) in Verbindung zu setzen.
Meiner Ansicht nach dürfte eine vollständige Rückerstattung dabei rauskommen, sofern ihrerseits richtig gerechnet wurde.
Die Beitragsberechnung erfolgt über die Lohnbuchhaltung.

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