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Jan Nacken
Gast

Altersteilzeit

Ich bin Jahrgang 1950 und wollte mal fragen, ob es für mich möglich ist Altersteilzeitregelungen in Anspruch zu nehmen.

 
M. Schoue
Gast

Re: Altersteilzeit

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres ist durch das Altersteilzeitgesetz die Möglichkeit der Altersteilzeit gegeben.
Dies gilt allerdings nur bis zum Ende des Jahres 2009.
Sie sollten frühzeitig mit ihrer Personalabteilung reden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Altersteilzeit ist nicht gegeben.

 

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