Ausbildungsplatzsuche wird auf die gesetzliche Rente angerechnet
Juni 17th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Altersvorsorge, RenteWer direkt von der Schule kommt, macht sich in der Regel noch keine Gedanken um die Rente. Sollte man aber, insbesondere, wenn man nach dem Schulabschluss noch keinen Ausbildungsplatz hat. Die Zeit, die in die Lehrstellensuche investiert wird, kann auf die spätere Rente angerechnet werden. Darauf weist aktuell die Deutsche Rentenversicherung hin.
Dazu müssen sich Schulabgänger im Alter von 17 bis 25 Jahren bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden. Selbst wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen von der Arge haben, „kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mit begründen“, heißt es in der Pressemitteilung. Statt den Kopf in den Sand zu stecken, gilt es also, aktiv zu werden und zumindest die Agentur für Arbeit zu informieren. Nähere Informationen dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite (www.deutsche-rentenversicherung.de) und telefonisch unter 0800-10004800.
Ist die Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Lehrstelle von Erfolg gekrönt, sollte man sich auch Gedanken um die private Altersvorsorge machen. Experten, ob nun vonseiten der Versicherungen oder der Verbraucherzentralen, empfehlen schon seit Jahren, so früh wie möglich ein paar Euro für das Rentenalter zu sparen. Als ideal gilt die Riester-Rente. Berufseinsteiger erhalten nicht nur jährlich 154 Euro als Zulage vom Staat, sondern zusätzlich einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro. Für die Riester-Rente spricht zudem, dass sie sich selbst mit einem vergleichsweise geringen Einkommen realisieren lässt. Später kann man sich dann um weitere Optionen für die private Altersvorsorge kümmern.
