Einmal von der Einkommensteuer befreit – immer befreit! Denkste! Viele Rentner haben zwar bisher mit ihrem Finanzamt eher keinen Kontakt, und wenn, dann nur wegen der Kraftfahrzeugsteuer. Doch ab Januar 2009 soll jedoch die volle Strenge des Alterseinkünfte-Gesetzes gelten. Eine Nachricht, die die FAZ meldet, berufen auf ein nicht öffentliches Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Während kommenden Jahres ist zu erwarten, dass viele der gut 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner Post ihrer Finanzämter bekommen, so die ersten Schätzungen. Und auch Fachleute erwarten in besonders krassen Fällen sogar Verfahren wegen mehrjährig praktizierter Steuerhinterziehung.
Zwei Millionen Rentner zahlen Steuern
Eine Steuerpflicht hatten die meisten Rentnerhaushalte nun schon ohne das neue Alterseinkünfte-Gesetz. Eine Tatsache, die dem BMF zufolge schon für rund 14,2 Millionen der Rentnerhaushalte gilt, obwohl nur zwei Millionen Haushalte zahlen müssen. War und ist die Zahl der steuerpflichtigen Rentnerhaushalte gering, liegt der Grund darin, dass die gesetzliche Rente nur mit einem kleinen, so genannten ‘Ertragsanteil EA’ als Einkunftsart der Einkommensteuer unterlag. Lag der EA unter dem Steuer-Grundfreibetrag von 7.664 Euro (Ehepaare: 15.329 Euro) im Jahr, blieb die Steuerlast beim Rentner aus.
Bis 2040 ist die ganze Rente Einkommen
Bis zum Jahr 2040 wird wegen des Alterseinkünftegesetzes die gesetzliche Rente zu einem ganz normalen Einkommen, das voll der Einkommensteuer unterliegt. Wer 2008 noch in Rente geht, wird jedoch erst bei einer Rente von über 16.800 Euro von der Steuerpflicht erfasst. Denn vorerst ist der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente noch relativ bescheiden, steigt aber von Jahr zu Jahr.
Doch die meisten Rentner wissen jedoch noch nicht, dass seit Anfang 2005 der Wechsel zur “nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte” als das Kernstück des Alterseinkünfte-Gesetzes bereits gilt.
Doch trotz Alterseinkünfte-Gesetz werden wohl nur 3,3 Millionen Rentner-Haushalte ihre Einkommensteuer über die jährliche Erklärung nach EkStG zahlen müssen. Mit dabei sind jene, die über weitere Einkünfte verfügen. Dazu gehören auch Betriebsrenten, Altersbezüge von Versicherungen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wegen der Betriebsrenten sowie der Riester- und Rürup-Renten, die nachträglich besteuert werden, wird allerdings im Lauf der kommenden Jahre die Zahl der Steuerschuldner unter den Rentnern und Rentnerinnen kräftig anwachsen.
Aufschub auch wegen Steuer-Technik
Bisher habe die Finanzverwaltung das Alterseinkünfte-Gesetz, das auch von einem Rentenbezugs-Mitteilungsverfahren begleitet wurde, wegen technischer Schwierigkeiten aber noch nicht konsequent angewandt, so die FAZ. Doch mit dem Jahreswechsel 2008/2009 sollen alle Stellen, die Renten oder vergleichbare Leistungen überweisen, steuerpflichtige Auszahlungen an die “Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen” melden. Dann wird auch jeder Steuerpflichtige eine Steueridentifikations-Nummer erhalten.
Steuerberater mit neuen Aufträgen
Steuerberater werden neue Aufträge erhalten, denn viele Rentner müssen bis ins hohe Alter eine Steuererklärung abgeben. Damit entsteht eine neue und auch zahlungskräftige Mandantenschar, wird von Insidern vermutet. Während über die gesetzlichen Rentenversicherungsträger die fällige monatliche Quasi-Lohnsteuer in der Regel noch nicht direkt abgeführt wird, ist dies bei Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds, aber auch die Wirtschafts-Unternehmen, die betriebliche Altersversorgungs-Leistungen bezahlen, bereits der Fall. Vor allem wurde auch über die Steuerpflicht informiert.
Die Anlage R zur Einkommensteuer-Erklärung gibt es zwar schon länger, doch macht jemand eben keine Einkommensteuer-Erklärung, füllt er auch diese Anlage zu seinen Renteneinkünften nicht aus. Es wird Aufgabe der Mitglieder im Deutschen Rentenversicherungs-Bund sein, entsprechende Rentenbezugs-Mitteilungen für den Fiskus zu erstellen. Die Kommunen sind technisch aber noch kaum nicht in der Lage, Mitteilungen in der vorgesehenen Frist zwischen Januar und Ende Juni 2009 zu erstellen.