Das Rentenrecht ist äußerst kompliziert. Da wäre es aus Sicht der CDU an der Zeit, zumindest die Sonderregelungen für die Rentenberechnung in den neuen Bundesländern ad acta zu legen. Die Christdemokraten haben dazu – und zu anderen Themen wie dem Solidarpakt II – ein Zehn-Punkte-Papier verabschiedet, mit dem die Vollendung der deutschen Einheit vorangetrieben werden soll. Schon im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West schaffen.“
20 Prozent der rund 20 Millionen Rentner leben derzeit im Osten der Republik. Obwohl der Rentenwert für sie im Schnitt zwölf Prozent niedriger liegt als im Westen, ist ihre Rente höher, weil sie länger gearbeitet und die Frauen kürzere Babypausen eingelegt haben. Das ergibt aktuell eine Differenz von durchschnittlich 200 Euro, die Rentnerinnen im Osten mehr zur Verfügung haben. Hinzu kommt ein aufwertender Umrechnungsfaktor für Ost-Löhne, durch den die Rentenansprüche um 18 Prozent höher ausfallen. Grund sind die niedrigeren Arbeitsentgelte in der ehemaligen DDR. Würde dieser Faktor gestrichen, warnen Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) und der Vorsitzende des sächsischen CDU-Landesverbandes, Michael Kretschmer, dass viele „schlechter dastehen könnten als heute“.
Unberücksichtigt bliebe dabei ein weiteres Problem, auf das der ostdeutsche Wohlfahrtsverband Volkssolidarität aufmerksam macht: 90 Prozent der Rentner in den neuen Bundesländern haben nur ihre Rente und anders als die Ruheständler im Westen keine großen Ersparnisse, auf die sie zurückgreifen könnten. Damit würden Änderungen in Ostdeutschland stärker zu spüren sein. Der Blick in die Zukunft verheiße ebenfalls keine rosigen Aussichten. Die hohe Arbeitslosigkeit nach der Wende führe in den Ost-Regionen zwangsläufig dazu, dass vielen Rentnern Altersarmut drohe.
