Die Rente mit 67 ist derzeit noch eine Variable mit vielen Unbekannten. Experten befürchten, das Ziel könne schon aufgrund fehlender Arbeitsmöglichkeiten für Ältere nicht erreicht werden. Gewerkschaften mahnen, dass viele gesundheitlich gar nicht in der Lage seien, bis zum 67. Lebensjahr körperlich schwer zu arbeiten. Diese Fakten sind Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen durchaus bewusst. Sie versprach jetzt, bei der Umsetzung auch auf die Gewerkschaften zu hören, um eine für alle faire Lösung zu finden.
Im Gespräch mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte sie ihre Vorstellungen von einer Anhebung des Rentenalters von derzeit 65 auf 67 Jahre, die für die Zeit von 2012 bis 2029 schrittweise anvisiert wird. Die Rente mit 67 müsse so mit Leben gefüllt werden, dass sinnvolle Arbeit bis ins Alter möglich sei. Ob und inwieweit das derzeit und zukünftig realisierbar ist, wird die Regierung noch in diesem Jahr prüfen.
Der Bundesarbeitsministerin liegt dabei besonders am Herzen, dass niemand nach Jahren harter körperlicher Arbeit plötzlich in ein Loch irgendwo zwischen Erwerbsunfähigkeit und Abzügen bei der Rente falle. Das wäre nicht fair. Es müsse eine gerechte Lösung gefunden werden, für die allerdings noch „eine große Strecke gegangen werden muss“. Dieses Bemühen um Fairness sei das Band, das sie mit den Gewerkschaften verbinde. Ihr Wohlwollen habe sie bereits gezeigt, indem sie sich für eine Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ausgesprochen habe.
Ziele der Gewerkschaften sind vor allem, erwerbsgeminderte Frührentner besser zu stellen und für flexible Übergänge in die Rente zu sorgen. Es dürfe nicht auf ein Rentenkürzungsprogramm hinauslaufen. Inwieweit sich das mit den Visionen von Bundespräsident Horst Köhler vereinbaren lässt, ist schwer zu sagen. Er fordert einen neuen Generationenvertrag, der die Grenzen und den Dreischritt Lernen, Arbeiten, Ausruhen auflöse. Köhler wünscht sich ein besseres Miteinander von Alt und Jung, bei dem es nicht darauf ankomme, wer was nicht mehr könne. Vielmehr müsse auch nicht bezahlte Arbeit anerkannt werden, innerhalb und außerhalb der Familie.
