Gleiche Rechte für Arbeiter und Angestellte bei der Betriebsrente

Februar 17th, 2010 by Andre | Filed under Altersvorsorge, Gesetz, News.

Arbeiter dürfen bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht schlechter gestellt werden als Angestellte. Das entschied jetzt der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt (Aktenzeichen 3 AZR 216/09).

Lediglich in überprüf- und begründbaren Fällen seien Ausnahmen zulässig. Gehe es zum Beispiel darum, den unterschiedlichen Versorgungsgrad der gesetzlichen Rente auszugleichen, sei ein solches Vorgehen rechtens. Unterschiede dürften auch gemacht werden, wenn Arbeitszeit, Belastung und Verantwortung deutlich voneinander abweichen. Sich nur auf den Statusunterschied zu berufen, reiche allerdings nicht aus, um die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

Geklagt hatten Mitarbeiter des Autoherstellers Ford. Sie pochten auf eine Rentenaufstockung. Während der ersten zehn Jahre Betriebszugehörigkeit gilt für Arbeiter und Angestellte des Automobilbauers die gleiche Regelung: Für jedes anrechenbare Dienstjahr werden zehn Prozent der pensionsfähigen Bezüge in die Altersrente gesteckt. Für jedes weitere Jahr erhalten Angestellte zusätzlich 1,0 Prozent, die in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Bei Arbeitern sind es nur 0,37 Prozent.

Dass Angestellte eine höhere Betriebsrente erhalten, begründete Ford mit dem unterschiedlichen Rechtsverhältnis von Arbeitern und Angestellten. Dieses Argument ließ das Bundesarbeitsgericht nicht gelten. Das Unternehmen muss den Arbeitern rückwirkend zum 1. Juli 1993 die gleichen Leistungen zuerkennen wie Angestellten. Die Zeit davor bleibt unberücksichtigt. Für sie besteht Vertrauensschutz, weil andere gesetzliche Regelungen galten.

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