Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist aktuell darauf hin, dass bei Lücken im Versicherungsverlauf schnellstmöglich reagiert werden sollte. Den Verlauf erhalten Versicherte ab dem 43. Lebensjahr regelmäßig samt Renteninformation zugeschickt. Sollte sich herausstellen, dass Zeiten fehlen, muss man selbst aktiv werden und sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Dazu sind allerdings Nachweise über die Fehlzeiten nötig.
Wer sich damit zu viel Zeit lässt, geht möglicherweise leer aus. Das liegt daran, dass die gesetzlichen Aufbewahrungszeiten immer kürzer werden. Das gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitsagenturen und Krankenkassen. Wenn man Pech hat, ist diese Frist bereits verstrichen und es gibt keinen Nachweis mehr. Dann wird es sehr schwer, die fehlenden Zeiten belegen zu können.
Lücken ergeben sich unter anderem, wenn der Schulbesuch oder aber das Studium ab dem 17. Lebensjahr nicht gemeldet wurden und der Rentenversicherung die entsprechenden Daten fehlen. Das passiert auch, wenn die automatischen Meldungen über Krankheit oder Arbeitslosigkeit ausbleiben.
In einem solchen Fall kann man sich mit einem Antragsformular für die Kontenklärung an die Deutschen Rentenversicherung wenden. Für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1979 wurde das Formular überarbeitet und liegt jetzt in einer verkürzten und vereinfachten Form vor. Möglich wurde dieser Schritt, weil viele Fragen, die für die älteren Generationen noch relevant waren, für jüngere Beitragszahler nicht mehr von Belang sind. Darüber hinaus besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich telefonisch an die Rentenversicherung zu wenden oder in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen offene Fragen zu klären.
