Ob Bundeskanzlerin Angela Merkel das Thema „gleiche Rente in Ost und West“ nur aufgrund der Wahlen wieder auf den Tisch gebracht hat, sei dahingestellt. Klar ist nur: Sie hat schon vor gut einem Jahr einen Vorstoß in diese Richtung gewagt. Dabei ist es dann auch geblieben, trotz Gesprächen mit den zuständigen Ministerien in den neuen Bundesländern. Ganz so leicht, wie es sich auf dem Papier darstellt, dürfte das Unterfangen ohnehin nicht werden – sagen zumindest Experten.
Der Unterschied der Rentenregelungen im Osten und im Westen ergibt sich aus dem so genannten Rentenwert. Dabei handelt es sich um den Anspruch, den man sich in einem Jahr mit einem Durchschnittsverdienst im wahrsten Sinne des Wortes erarbeitet. Dieser Wert ist im Westen noch ungleich höher als im Osten der Republik. Dafür gibt es einen Teilausgleich, der dafür sorgt, dass die Einkommen in den neuen Bundesländern anders, in diesem Fall höher, gewichtet werden. Die recht komplizierten Regeln bewirken, dass im Osten zwar der gleiche Betrag in die Rentenkasse eingezahlt wird. Die Rente, die sich daraus ergibt, fällt jedoch höher aus.
Die Bundeskanzlerin sieht die Angleichung als Pflicht den Rentner gegenüber, selbst wenn die Parteien darüber in Streit geraten. Angepeilt wird die Änderung für die nächste Legislaturperiode. Rentenexperten haben ihre Zweifel daran, dass sich gleiche Renten in Ost und West gerecht realisieren lassen. Zudem würde die Rentenkasse erheblich belastet. Für die Lösung hat man sich daher ein extra großes Zeitfenster bis 2019 offen gelassen.
