Beitragsbemessungsgrenze 2010 in der Rentenversicherung

September 18th, 2009 by Wolfgang | Filed under Rente.

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vor einer Woche die vorläufigen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2010 bekannt gegeben. Der Bundesrat muss diesem Vorschlag zwar noch zustimmen, die Zustimmung wird aber wie jedes Jahr als reine Formsache angesehen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen demnach in den alten Bundesländern um ca. 2,25 Prozent und in den neuen Bundesländern um ca. 2,11 Prozent angehoben werden.

Im Jahre 2009 lag die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung im Westen bei 64.800 € und im Osten bei 54.600 €, bei der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 79.800 € West bzw. 67.200 € Ost. Die voraussichtlichen neuen Grenzwerte sehen wie folgt aus:

Allgemeine Rentenversicherung 2010
Beitragsbemessungsgrenze jährlich monatlich
Rentenversicherung Ost 55.800 Euro 4.650 Euro
Rentenversicherung West 66.000 Euro 5.500 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung 2010
Beitragsbemessungsgrenze jährlich monatlich
Rentenversicherung Ost 68.400 Euro 5.700 Euro
Rentenversicherung West 81.600 Euro 6.800 Euro

Neben den Bemessungsgrenzen für die Rentenversicherung werden auch noch die Zahlen für die Arbeitslosenversicherung und die Kranken- und Pflegeversicherung bekannt gegeben. Die Werte für die Arbeitslosenversicherung entsprechen denen der allgemeinen Rentenversicherung, die Werte für die Krankenversicherung/Pflegeversicherung liegen hingegen bei 45.000 € im Jahr oder 3.750 € im Monat und stimmen für Ost und West überein.

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