Riester-Rente muss nachgebessert werden

September 11th, 2009 by Andre | Filed under Altersvorsorge, News.

Der Auftrag des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an die Bundesregierung ist eindeutig: Die Riester-Rente muss in einigen Punkten nachgebessert werden. Die staatlich geförderte Rente war von der EU-Kommission unter anderem als „ausländerfeindlich“ gebrandmarkt und 2007 vor Gericht gebracht worden. Die Richter des EuGH (AZ: C-269/07) gaben den Klägern in allen Punkten Recht.

Überraschend war das Urteil nicht. Experten hatten schon im Vorfeld damit gerechnet, dass einige Regelungen der Riester-Rente überarbeitet werden müssen. Daraus resultieren laut Studie des Centrums für Europäische Politik Einnahmeverluste von mindestens 470 Millionen Euro mit steigender Tendenz. Durch die angemahnten Änderungen haben deutlich mehr Menschen Anrecht auf die Fördergelder, die im Rahmen der privaten Altersvorsorge gezahlt werden: 154 Euro Grundzulage, 185 Euro für jedes Kind bzw. 300 Euro, wenn der Nachwuchs ab 2008 das Licht der Welt erblickt hat, und der Bonus für Berufseinsteiger von einmalig 200 Euro.

Folgende drei Punkte müssen in den Riester-Regeln nachgebessert werden:

  • Gegen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU spricht, dass Rentner, die ins Ausland ziehen bzw. wieder in die Heimat gehen, die Fördergelder bislang zurückzahlen müssen. Ein Wohnortwechsel ins Ausland wurde als „schädliche Verwendung“ gewertet, weil die Rente in Deutschland versteuert werden muss.
  • Grenzgänger – Arbeiter und Angestellte, die im Ausland leben, aber in Deutschland tätig sind – hatten bislang keinen Anspruch auf die Fördergelder, da sie nicht uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Die Richter des EuGH sehen die Zulagen als soziale Vergünstigung, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit eingeräumt werden muss.
  • Der Wohn-Riester durfte nur für den Kauf oder den Bau von Immobilien innerhalb Deutschlands in Anspruch genommen werden. Damit werden Ausländer, die in Deutschland arbeiten, benachteiligt, sagt der Europäische Gerichtshof.

Leave a Reply