Die Höhe der Erwerbsminderungsrente

Mai 3rd, 2009 by Gerald | Filed under Altersvorsorge.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung und dem Bruttoeinkommen.

Mit der halben Erwerbsminderungsrente wird je nach einkommen maximal 17% des Bruttoeinkommens geleistet. In diesem Falle ist noch eine Tätigkeit von 3-6 Stunden möglich.

Verdient ein Angestellter z.B. 2500 € brutto und wird Erwerbsunfähig, erhält er ca. 425 € als halbe Erwerbsminderungsrente. Das gleich gilt für die Berufsunfähigkeitsleistung für Arbeitnehmer die vor dem 02.01.1961 geboren sind.

Mit der vollen Erwerbsminderungsrente wird je nach einkommen maximal 34% des Bruttoeinkommens geleistet. In diesem Falle ist noch eine Tätigkeit von max. 3 Stunden möglich.

Verdient ein Angestellter z.B. 2500 € brutto und wird voll Erwerbsunfähig, erhält er ca. 850 € als volle Erwerbsminderungsrente.

Diese Zahlen belegen eindeutig die Wichtigkeit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

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