Die ersten Betriebsrenter haben jetzt
gegen die Gesundheitsreform der Bundesregierung geklagt.
Bei verschiedenen Sozialgerichten im Bundesgebiet sind bereits
Klagen anhängig. Die Rentner wehren sich dagegen, für
ihre Betriebsrenten den vollen Krankenkassenbeitrag zu bezahlen.
Dazu verpflichtet sie seit dem 1. Januar dieses Jahres das Gesetz
zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bislang mußten die Betriebsrentner nur den halben Krankenkassenbeitrag
abführen. Betriebsrentner dürfen nicht anders behandelt
werden als die Empfänger von gesetzlichen Renten, so
die klare Meinung von Anwälten, die erste Klagen von
Rentnern vertreten. Mit dem ersten Urteil wird jedoch frühestens
in einem Jahr gerechnet. Der Sozialverband VdK und der Verband
der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) wollen demnächst
über die Durchführung von Musterverfahren zum Punkt
Rente und Krankenkassen - Beiträge verhandeln, die eine
grundsätzliche Klärung bringen sollen. Ende des
Monats soll festgelegt werden, wie die Musterklagen aussehen
sollen.
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