Ab Januar 2004 müssen auf Betriebs- und
Zusatzrenten
volle Krankenkassenbeiträge gezahlt werden (bisher sind
dies 50%).
Für viele Rentner, die eine arbeitgeberfinanzierte
Betriebsrente beziehen nicht zu verwechseln mit der
betrieblichen Altersvorsorge - bav - die sowohl Arbeitgeber-als
auch Arbeitnehmerfinanziert ist), ergeben sich mit dem neuen
Jahr entsprechende Einschnitte.
Wenn bspw. ein Rentner über eine Zusatzrente
400 EURO bezieht und ca. 14% Kassenbeitrag zahlt, so sind
statt 26 Euro im alten Jahr, jetzt 56 EURO fällig.
Sowohl Sozialverbände, als auch Rentner erwägen
jetzt Klagen gegen diese zusätzliche und in vielen Teilen
nachhaltige Belastung für viele Rentner. Ergänzend
hierzu sei erwähnt, daß auch jüngere Freiberufler
in Zukunft den vollen Kassenbeitrag zahlen müssen.
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