|
Pensionskassen sind eigenständige Versorgungswerke,
die sowohl vom Arbeitgeber selbst gegründet als auch
als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder als Aktiengesellschaft
organisiert werden können.
18,9 Prozent der betrieblichen Altersvorsorge wird
in Pensionskassen verwaltet.
Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf seine Betriebsrente
gegenüber der Pensionskasse. Pensionskassen sind
in der Geldanlage an genaue Vorschriften gebunden, da sie
dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegen. Es dürfen
daher höchstens 30 Prozent des Kapitals in Aktien oder
Aktien-Investmentfonds angelegt werden. Dies erhöht
die Sicherheit der Geldanlage.
Die Beiträge zur Pensionskasse sind für
den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Allerdings können Beiträge
bis zu 1 752 Euro im Jahr der günstigeren Pauschalbesteuerung
von 20 Prozent zuzüglich der pauschalen Kirchensteuer
und des Solidaritätszuschlages unterworfen werden. Für
den Arbeitgeber sind die Beiträge zur Pensionskasse
Betriebsausgaben. Bei Invalidität, im Todesfall oder
als Altersrente ist nur der Ertragsanteil der Betriebsrente
steuerpflichtig.
|