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Pensionskasse


Pensionskassen sind eigenständige Versorgungswerke, die sowohl vom Arbeitgeber selbst gegründet als auch als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit oder als Aktiengesellschaft organisiert werden können.

18,9 Prozent der betrieblichen Altersvorsorge wird in Pensionskassen verwaltet.
Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf seine Betriebsrente gegenüber der Pensionskasse. Pensionskassen sind in der Geldanlage an genaue Vorschriften gebunden, da sie dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegen. Es dürfen daher höchstens 30 Prozent des Kapitals in Aktien oder Aktien-Investmentfonds angelegt werden. Dies erhöht die Sicherheit der Geldanlage.

Die Beiträge zur Pensionskasse sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Allerdings können Beiträge bis zu 1 752 Euro im Jahr der günstigeren Pauschalbesteuerung von 20 Prozent zuzüglich der pauschalen Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages unterworfen werden. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge zur Pensionskasse Betriebsausgaben. Bei Invalidität, im Todesfall oder als Altersrente ist nur der Ertragsanteil der Betriebsrente steuerpflichtig.

 



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