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Betriebsrente


In den aktuellen Nachrichten ist es nachzulesen oder zu hören, Unternehmen kürzen oder streichen die Betriebsrenten. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der betrieblichen Altersversorgung, die sog. arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente. Diese darf natürlich nicht mit der mischfinanzierten Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verwechselt werden. Denn hierbei gibt es natürlich keine willkürliche Arbeitgeber-Maßnahmen im Sinne von Streichungen oder Kürzungen.

Warum greifen die Arbeitgeber zu diesen unpopulären Renten-Maßnahmen gerade in Zeiten, in denen die Mitarbeiter durch zusätzliche Belastungen und staatlichen Rentenkürzungen sowieso verunsichert und zusätzlich belastet werden ?

Eines kann ohne Umschweife klar gesagt werden, eine Kürzung von bestehenden Rentenansprüchen ist in keinster Weise zu tolerieren. Dies stellt eine unzumutbare Härte dar und ist zudem in höchstem Maaße unsozial. Die Betriebsrentenzusage sollte, wenn Sie auch nur ein arbeitgeberseitiges Versprechen darstellt, eigentlich bindend sein. Im Falle von arbeitgeberseitigen Rentenkürzungen ist es am Betriebsrat, sich hiergegen zu wehren. Wenn die arbeitgeberseitige Betriebsrente im Arbeitsvertrag definiert ist, dann muss der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gegen diese Willkür klagen.

Um Erklärungsversuche für dieses Arbeitgeberverhalten zu finden, muss man diese spezielle Form der betrieblichen Rente einmal historisch betrachten. In früheren Generationen war der Aspekt der langfristige Arbeitnehmerbindung ein ganz wesentlicher Aspekt. Einmal bei Siemens, immer bei Siemens. Der Vater hat hier gearbeitet und der Sohn auch. Oftmals fast schon eine Form von Arbeitnehmerbindung über Generationen hinaus. Hinzu kommt der wirtschaftliche Aspekt. Viele der grossen Konzerne sahen sich in früheren Zeiten einer rosigen wirtschaftlichen Situation gegenüber.

In diesem Sinne war es über Generationen hinaus auch ein Novum der grossen Konzerne für Ihre loyalen und oftmals über Generationen hinweg tätigen Arbeitnehmer zusätzlich mit einer arbeitgeberfinanzierten Rente vorzusorgen. Praktisch auch im Sinner einer sozialen Verpflichtung
der Unternehmen gegenüber ihrer Arbeitnehmerschaft.

Doch in den letzten Jahren haben sich natürlich sowohl die Komponente "wirtschaftliche Situation" als auch nachhaltig der Aspekt der Arbeitnehmerbindung verändert. Die Märkte sind enger zusammengerückt, die Konkurrenz und der Wettbewerb wird bedingt durch Öffnung von Märkten (z.B. EU) immer grösser. Viele große Unternehmen haben mittlerweile zusehends mit finanziellen Problemen zu kämpfen und sehen sich zum Handeln gezwungen. Dieses Handeln erstreckt sich natürlich vielfach und primär in Formen der Rationalisierung. Gerade der Faktor Arbeit, das heißt der Arbeitnehmer, wird heute in grossen Unternehmen teilweise anders betrachtet als dies noch vor vielen Jahren der Fall war. Arbeitnehmerbindung ist sicherlich erstrebenswert, doch ist heute mehr denn je wichtig, daß die verfügbaren Arbeitnehmer ein Höchstmaß an Flexibilität und Leistungsfähigkeit mitbringen. Die alte Formel "einmal bei Siemens, immer bei Siemens" gilt so heute nicht mehr. Das wissen die Arbeitnehmer und das weiß auch das Unternehmen. Folglich ist die "soziale" Verpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern auch nicht mehr diesselbe wie früher. Die wirtschaftliche Komponente scheint wichtiger als eine Absicherung für Arbeitnehmer, die ggf. in die Rente hineinarbeiten wollen.

In vielen Fällen kann und will man sich unternehmensseitig den Luxus einer arbeitgeberfinanzierten Rente ganz einfach nicht mehr Leisten. Dies erscheint in Anbetracht des Generationenwechsels aus Unternehmenssicht denn auch nicht mehr erforderlich. Denn der flexible Arbeitnehmer sorgt privat selber vor oder nutzt ggf. die Möglichkeiten einer mischfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge.

Eines ist absehbar, die Anzahl der Firmen, die in Zukunft noch eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzrente anbieten, wird beständig abehmen. Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente wird heute in den Augen der modernen Unternehmensführung als ein historisch gewachsenes Überbleibsel gesehen, daß nicht mehr zeitgemäß erscheint...Man hat heutzutage nichts mehr zu verschenken.

Umso wichtiger ist, daß jeder Arbeitnehmer seine Rechte und Möglichkeiten für sich vorzusorgen in Zukunft gezielt nutzt,
sowohl auf privatem Wege als auch über seinen Arbeitgeber. Wie Sie in vorherigen Artikeln lesen konnten, besteht für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein gesetzlicher Anspruch.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet insebsondere Ihnen als Arbeitnehmer nachhaltige Vorteile, die Sie unbedingt nutzen müssen.

 



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