In den aktuellen Nachrichten ist es nachzulesen
oder zu hören, Unternehmen kürzen oder streichen die
Betriebsrenten. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form
der betrieblichen Altersversorgung, die sog. arbeitgeberfinanzierte
Betriebsrente. Diese darf natürlich nicht mit der
mischfinanzierten Form der betrieblichen Altersvorsorge
(bAV) verwechselt werden. Denn hierbei gibt es natürlich
keine willkürliche Arbeitgeber-Maßnahmen im Sinne
von Streichungen oder Kürzungen.
Warum greifen die Arbeitgeber zu diesen unpopulären
Renten-Maßnahmen gerade in Zeiten, in denen die Mitarbeiter
durch zusätzliche Belastungen und staatlichen Rentenkürzungen
sowieso verunsichert und zusätzlich belastet werden ?
Eines kann ohne Umschweife klar gesagt werden, eine Kürzung
von bestehenden Rentenansprüchen ist in keinster Weise
zu tolerieren. Dies stellt eine unzumutbare Härte dar
und ist zudem in höchstem Maaße unsozial. Die Betriebsrentenzusage
sollte, wenn Sie auch nur ein arbeitgeberseitiges Versprechen
darstellt, eigentlich bindend sein. Im Falle von arbeitgeberseitigen
Rentenkürzungen ist es am Betriebsrat, sich hiergegen
zu wehren. Wenn die arbeitgeberseitige Betriebsrente im Arbeitsvertrag
definiert ist, dann muss der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht
gegen diese Willkür klagen.
Um Erklärungsversuche für dieses Arbeitgeberverhalten
zu finden, muss man diese spezielle Form der betrieblichen
Rente einmal historisch betrachten. In früheren Generationen
war der Aspekt der langfristige Arbeitnehmerbindung ein ganz
wesentlicher Aspekt. Einmal bei Siemens, immer bei
Siemens. Der Vater hat hier gearbeitet und der Sohn
auch. Oftmals fast schon eine Form von Arbeitnehmerbindung
über Generationen hinaus. Hinzu kommt der wirtschaftliche
Aspekt. Viele der grossen Konzerne sahen sich in früheren
Zeiten einer rosigen wirtschaftlichen Situation gegenüber.
In diesem Sinne war es über Generationen hinaus auch
ein Novum der grossen Konzerne für Ihre loyalen und oftmals
über Generationen hinweg tätigen Arbeitnehmer zusätzlich
mit einer arbeitgeberfinanzierten Rente vorzusorgen. Praktisch
auch im Sinner einer sozialen Verpflichtung
der Unternehmen gegenüber ihrer Arbeitnehmerschaft.
Doch in den letzten Jahren haben sich natürlich sowohl
die Komponente "wirtschaftliche Situation" als auch
nachhaltig der Aspekt der Arbeitnehmerbindung verändert.
Die Märkte sind enger zusammengerückt, die Konkurrenz
und der Wettbewerb wird bedingt durch Öffnung von Märkten
(z.B. EU) immer grösser. Viele große Unternehmen
haben mittlerweile zusehends mit finanziellen Problemen zu
kämpfen und sehen sich zum Handeln gezwungen. Dieses
Handeln erstreckt sich natürlich vielfach und primär
in Formen der Rationalisierung. Gerade der Faktor Arbeit,
das heißt der Arbeitnehmer, wird heute in grossen Unternehmen
teilweise anders betrachtet als dies noch vor vielen Jahren
der Fall war. Arbeitnehmerbindung ist sicherlich erstrebenswert,
doch ist heute mehr denn je wichtig, daß die verfügbaren
Arbeitnehmer ein Höchstmaß an Flexibilität
und Leistungsfähigkeit mitbringen. Die alte Formel
"einmal bei Siemens, immer bei Siemens" gilt
so heute nicht mehr. Das wissen die Arbeitnehmer und das weiß
auch das Unternehmen. Folglich ist die "soziale"
Verpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern auch nicht
mehr diesselbe wie früher. Die wirtschaftliche Komponente
scheint wichtiger als eine Absicherung für Arbeitnehmer,
die ggf. in die Rente hineinarbeiten wollen.
In vielen Fällen kann und will man sich unternehmensseitig
den Luxus einer arbeitgeberfinanzierten Rente ganz
einfach nicht mehr Leisten. Dies erscheint in Anbetracht des
Generationenwechsels aus Unternehmenssicht denn auch nicht
mehr erforderlich. Denn der flexible Arbeitnehmer sorgt privat
selber vor oder nutzt ggf. die Möglichkeiten einer mischfinanzierten
betrieblichen Altersvorsorge.
Eines ist absehbar, die Anzahl der Firmen, die in Zukunft
noch eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzrente
anbieten, wird beständig abehmen. Die arbeitgeberfinanzierte
Betriebsrente wird heute in den Augen der modernen Unternehmensführung
als ein historisch gewachsenes Überbleibsel gesehen,
daß nicht mehr zeitgemäß erscheint...Man
hat heutzutage nichts mehr zu verschenken.
Umso wichtiger ist, daß jeder Arbeitnehmer seine Rechte
und Möglichkeiten für sich vorzusorgen in Zukunft
gezielt nutzt,
sowohl auf privatem Wege als auch über seinen Arbeitgeber.
Wie Sie in vorherigen Artikeln lesen konnten, besteht für
die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein gesetzlicher
Anspruch.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet insebsondere
Ihnen als Arbeitnehmer nachhaltige Vorteile, die Sie unbedingt
nutzen müssen.
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