Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind, um es gelinde
auszudrücken, derzeit sind nicht gerade rosig. Hinzu kommt oft
auch noch die Zunahme des Wettbewerbes, z.B. aufgrund der Öffnung
der Märkte im Zuge der EU. Jeder Arbeitgeber hat mit den direkten
oder indirekten Folgen der schwachen Konjunktur auf der einen Seiten
und den verschärften Marktbedingungen auf der anderen Seite zu
kämpfen. Gerade jetzt sind Aspekte wie starkes Engagement und
grosser Einsatz der Mitarbeiter gefragt, um in diesen Schwierigen
Zeiten z.B. Aufträge zu akquirieren oder neue Kunden zu gewinnen.
Doch stellt sich die Frage, ob Mitarbeiter, die ggf. um Ihre berufliche
Existenz fürchten und sich zusätzlich noch mit der Ungewissheit
Ihrer Absicherung im Alter konfrontiert sehen, sich so engagieren
(können) wie dies im Sinne des Unternehmens nötig wäre.
Wie auch immer die Sichtweisen zu diesem Punkt aussehen, eines
steht fest: Mit der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können
Sie sowohl den oben beschriebenen Umstand vermeiden, sowie viele
weitere positive Aspekte im Sinne des Unternehmens gezielt fördern.
Welches sind die Vorteile die sich für Ihr Unternehmen
ergeben, wenn Sie Ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge
gezielt anbieten:
- Erhöhung der Mitarbeiterbindung
- Erhöhung der Mitarbeitermotivation
- Verbesserung der Identifikation mit dem Unternehmen
All diese positiven Aspekte können Sie als Arbeitgeber durch
die Betriebliche Altersvorsorge erzielen, und das ganze ist darüber
hinaus für Sie noch mit einer Steuerersparnis versehen. Also
für Sie als Arbeitgeber eine kleine Investition mit grosser
Wirkung auf die Produktivität Ihrer Mitarbeiter.
bAV-Aspekte Steuern und Ersparnis für den Arbeitgeber
Neben den qualitativen Aspekten, gibt es natürlich auch eine
Reihe an quantitativen Faktoren, die für ein Engagement im
Zuge der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sprechen.
Für die Betriebe hat der Zuschlag zur Altersvorsorge gleich
einen doppelten Vorteil. Sie können ihren Beschäftigen
ein zusätzliches, finanziell attraktives Angebot machen und
müssen dafür weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlen.
Bei Rückstellungen des Arbeitgebers für eine Direktzusage
oder eine (rückgedeckte) Unterstützungskasse besteht keine
Grenze für diese Befreiung. Sie sind unbegrenzt steuer- und
beitragsfrei. Bei Pensionskasse und Pensionsfonds können die
Arbeitgeberbeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung von Steuern und Sozialbeiträgen
befreit werden. Das sind derzeit 2160 Euro. Diese Grenze gilt allerdings
für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge aus Entgeltumwandlung
zusammen. Wird dieser Betrag durch die Zuwendungen des Arbeitgebers
voll ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer diese Art der Förderung
nicht mehr in Anspruch nehmen. Daneben gibt es aber bei Beiträgen
in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse die Möglichkeit,
diese bis zu einer Grenze von in der Regel 1752 Euro in Höhe
von 20 % pauschal zu versteuern. Bis zu diesem Betrag sind
die Zahlungen auch sozialversicherungsfrei. Die Beiträge des
Arbeitgebers und die der Arbeitnehmerseite werden dabei zusammengerechnet.
Übersteigt der gesamte Beitrag des Arbeitgebers diese Grenze,
muss der darüber hinausgehende Teil voll versteuert werden.
Wie funktioniert die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für
den Arbeitgeber?
Sie schließen (als Versicherungsnehmer) eine Direktversicherung
als Lebens- bzw. Rentenversicherung für Ihre Arbeitnehmer
als Begünstigtem ab. Die Laufzeit endet zwischen dem 60. und
65. Lebensjahr. Die von uns ausgwählte Lösung (STEP-direkt)
bietet staatlich begünstigte Steuer- und Kostenvorteile, die
die Lohnnebenkosten deutlich senken: - die Aufwendungen sind gemäß
§4b EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig auch für
ältere Arbeitnehmer interessant - keine Sozialversicherungsanteile
auf die Beiträge bei firmenfinanzierter Direktversicherung,
unter bestimmten Bedingungen auch nicht bei Gehaltsumwandlung -keine
oder nur geringe Kosten für Ihr Unternehmen
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