Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein völlig
neues Produkt, das im Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
vielleicht auch im Bereich der Pflegeversicherung, anzusiedeln
ist.
Ausgangspunkt der Absicherung ist jedoch nicht, ob
und in welchem Umfang jemand noch berufstätig sein kann,
sondern nur, ob jemand infolge von Krankheit, Kräfteverfall
oder Körperverletzungen nicht mehr über bestimmte
Grundfähigkeiten verfügt. Diese sind:
- Stufe A: sehen, sprechen und hören, sich orientieren,
Hände gebrauchen, gehen
- Stufe B: Treppen steigen, knien und bücken, sitzen,
stehen, greifen, Arme bewegen, heben und tragen, Auto fahren
Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht,
wenn jemand - nach ärztlicher Beurteilung - mindestens
12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht
fähig sein wird, eine der Grundfähigkeiten
der Stufe A oder drei der unter Stufe B genannten Fähigkeiten
auszuüben. Die versicherte Rente wird bis zum vereinbarten
Endalter oder bis zum Tod gezahlt.
Die Rente wird ebenfalls gezahlt, wenn der Versicherte entsprechend
den Bedingungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufe
II oder III erhält. Die Grundfähigkeitsversicherung
hat im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung
eine ganz klare Leistungsdefinition und zeichnet sich durch
günstige Beiträge aus. Versichert werden können
Rentenzahlungen bis 18 000 Euro im Jahr, unabhängig vom
Einkommen. Ansonsten ist die jährlich zu versichernde
Grundfähigkeitsrente auf 60 Prozent des jährlichen
Einkommens beschränkt. Die Grundfähigkeitsversicherung
ist für nicht Erwerbstätige oder als Ersatz für
eine Pflegerentenversicherung überlegenswert.
Ganz sicher stellt sie keinen Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
dar, sie kann diese jedoch ergänzen, um eine bessere
finanzielle Absicherung zu erhalten. Wie alle Versicherungen,
die ihre Leistungen im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen
erbringen, prüft auch der Anbieter der Grundfähigkeitsversicherung
den Gesundheitszustand des Antragstellers. Dies geschieht
anhand von Gesundheitsfragen und bei Bedarf durch Anfragen
bei den behandelnden Ärzten.
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