Die privaten Versicherungsgesellschaften versichern auch
Rentenleistungen im Fall einer Erwerbsunfähigkeit.
Wenn noch kein Beruf besteht, auf dessen Grundlage eine Versicherung
geschlossen werden kann, wie das bei Auszubildenden, Schülern
und Studenten der Fall ist, wird ebenfalls die Erwerbsunfähigkeit
versichert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bedingungen für
die Berufsunfähigkeit ohne erneute Risikoprüfung
bei Aufnahme einer Berufstätigkeit gelten. Viele Unternehmen
bieten Hausfrauen ebenfalls nur die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit
und nicht den umfassenderen Berufsunfähigkeitsschutz an. Auch
bei Ausübung von als besonders gefährlich eingeschätzten
Berufen, beispielsweise Lastwagenfahrer, wird nur die Erwerbsunfähigkeit
versichert.
Für diese Risikoberufe wird die Rentenzahlung häufig
nur bis zum 55. oder 60. Lebensjahr versichert. Bei der privaten
Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht es darum, ob eine
erkrankte Person überhaupt noch in der Lage ist, irgendeine
Tätigkeit auszuüben. Bei der Einstufung finden der bisherige
Beruf, die erworbenen Kenntnisse und die erreichte Lebensstellung
keine Berücksichtigung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
wird immer häufiger als selbstständige Versicherung
angeboten. Der Beitrag beträgt etwa 50 Prozent der Prämie
für die umfassendere Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie
stellt allerdings eine reine Absicherung für den schlimmen
Notfall dar. Selbstverständlich wird bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung
auch im Pflegefall geleistet, allerdings muss auch hier eine
höhere Pflegestufe nachgewiesen werden.
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