Bei Beamten auf Probe oder auf Widerruf kommt es bei Dienstunfähigkeit
zu einem besonderen Problem:
Sie werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und
so gestellt, als ob sie immer als Angestellte beschäftigt gewesen
wären. Das wird ermöglicht, indem die Beiträge an
die BfA nachentrichtet werden. Die Versicherer haben die Bedingungen
der Berufsunfähigkeitsversicherung um Regelungen für
die Dienstunfähigkeit ergänzt. Damit erhalten dienstunfähige
Beamte auf Widerruf oder auf Probe die Leistungen aus der Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung
für die Dauer eines Jahres. Können sie nachweisen, dass
sie nicht nur dienstunfähig, sondern tatsächlich berufsunfähig
sind, bleibt der Rentenanspruch erhalten und es kommt wie vereinbart
zu Rentenzahlungen bis zum vereinbarten Ablauftermin.
Bei Beamten auf Widerruf oder auf Probe wird bei Dienstunfähigkeit
infolge eines Dienstunfalls geleistet, solange Unterhaltsbeiträge
im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes gezahlt werden, auch wenn
das Beamtenverhältnis widerrufen worden ist. Werden die Unterhaltsleistungen
eingestellt, enden auch die Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung,
es sei denn, der Versicherte weist nach, dass eine Berufsunfähigkeit
besteht. Ein Beamter auf Lebenszeit erhält Leistungen aus der
Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn er ausschließlich
wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit
in den Ruhestand versetzt worden ist.
Für Mitglieder des Bundesgrenzschutzes, der Feuerwehren sowie
des Polizei-, Justiz- und Zollvollzugsdienstes gelten aufgrund der
höheren gesundheitlichen Anforderungen auch in der Dienstunfähigkeitsversicherung
spezielle Bedingungen. Wichtig sind hier Weiterversicherungsmöglichkeiten
nach einem Berufsausstieg ohne erneute Risikoprüfung und unter
Anerkennung des Eintrittsalters bei Versicherungsbeginn.
Wichtig ist, bei Beginn der Tätigkeit eine Versicherung abzuschließen,
die die besonderen Risiken des Beamtenverhältnisses
und der speziellen Tätigkeit versichert. Beim Abschluss einer
Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung
gilt es, die Angebote genau zu vergleichen, und zwar zuallererst
den Versicherungsumfang und die sich daraus ergebenden Leistungen
und erst dann die Prämie. Für junge Versicherte in der
Berufsunfähigkeitsversicherung bieten einige Versicherer
auch Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente innerhalb
der ersten 5 Versicherungsjahre ohne erneute Gesundheitsprüfung
an. Die Bedingungen für Leistungen wegen Berufs-, Erwerbs-
und Dienstunfähigkeit sind sehr umfangreich und häufig
aus der aktuellen Rechtsprechung abgeleitet. Ohne fachkundige Hilfe
ist das nicht zu überschauen.
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