Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist besonders für Selbständige geeignet.
Sowohl Arbeitnehmer, als auch Selbständige profitieren von
den Steuervorteilen der Rürup-Rente. Besonders empfehlenswert
ist die Rürup-Rente allerdings für Selbständige.
Da sie nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen muss die
Altersversorgung bei Selbständigen privat gesichert werden.
Die attraktive steuerliche Förderung ist daher besonders für
Unternehmer und Freiberufler interessant zum Schliessen der Versorgungslücke. Die Basisrente bildet damit gewissermaßen die Renten-Basis ;-)
Funktionsweise der Rürup-Rente
Der Rürup-Sparer kann so flexibel einzahlen, wie es ihm seine
finanziellen Verhältnisse erlauben. Es kommen feste monatliche
Beträge oder eine Einmalzahlung am Jahresende in Betracht.
Die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich abgesetzt
werden. Werden auch Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung
eingezahlt, so können diese zusammen mit den Beiträgen
zur Rürup-Rente im Jahr 2005 (bei einem Höchstbetrag von
12.000 Euro für Alleinstehende und bei 24.000 Euro für
Ehepaare) mit sechzig Prozent abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2024
steigt der Prozentsat der Absetzbarkeit jährlich in Zwei-Prozent-Schritten.
Ab 2025 können Sie die Beiträge zur Rürup-Rente dann
voll (bei einer Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende
und bei 40.000 Euro für Ehepaare) abgesetzt werden. Die Rentenzahlungen
aus der Rürup-Rente beginnen wenn das fünfundsechzigste
Lebensjahr erreicht ist. Bei entsprechend geringeren Leistungen
kann der Bezug auch schon mit sechzig Jahren beginnen.
Besonderheit: Die Rürup-Vorsorge (Basisrente) bleibt von Hartz IV unangetastet!
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu erwirken, müssen
Langzeitarbeitslose bestehendes Vermögen auflösen. Die
Rürup-Rente bleibt hiervon im Gegensatz zu Banguthaben und
Aktiendepots unangetastet, was sie somit zum Schliessen der Versorgungslücke
auf jeden Fall empfehlenswert macht. Für Selbständige
ist die Rürup-Rente zudem momentan die einzige staatlich geförderte
Form der Altersvorsorge.
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