Reichensteuer
Dem Steueränderungsgesetz wurde nun vom Bundesrat zugestimmt. Unter anderem fällt hierunter auch die Kürzung der Pendlerpauschale, sowie die "Reichensteuer".
Dieses legt fest, dass Ledige ab 250.000 Euro und Verheiratete ab 500.000 Euro jährlichem Einkommen auf den momentanen Steuerhöchstsatz von 42 Prozent einen Zuschlag von drei Prozent zahlen müssen.
Dieses legt fest, dass Ledige ab 250.000 Euro und Verheiratete ab 500.000 Euro jährlichem Einkommen auf den momentanen Steuerhöchstsatz von 42 Prozent einen Zuschlag von drei Prozent zahlen müssen.



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