2006/06/15

Kirchensteuer - GmbHs

Kirchensteuern werden zur Zeit nur von Personengesellschaften entrichtet, wenn der Chef dieser Kirchenmitglied ist. SPD-Mitglied Reinhard Schutz äußerte nun gegenüber der FTD, dass durch eine Ankopplung an die Körperschaftsteuer auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften kirchensteuerpflichtig werden könnten.
Das Ziel von Finanzexperte Schultz ist die Ausweitung der Kirchensteuer. Seine Pläne finden jedoch selbst bei den Christdemokraten wenig Anklang.

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