Baufinanzierung mit Riester-Rente
Wie schon in den Vorsorge-Neuigkeiten berichtet, plant die Bundesregierung eine Verbesserung der Möglichkeit die Riester-Rente als Instrument der Baufinanzierung nutzen zu können.
Momentan dürfen einem laufenden Vertrag bis zu 50.000 Euro ohne Förederungsverlust zwecks Baufinanzierung entnommen werden. Die entnommenen Gelder dürfen ausschliesslich in Selbstgenutze Immobilien investiert werden.
Auch die Bundesregierung hat nun erkannt, dass die Deutschen nach wie vor oftmals Investitionen in Immobilien als Vorsorgeinstrument tätigen und plant erweiterte Möglichkeiten die Riester-Rente zur Baufinanzierung nutzen zu können.
Momentan dürfen einem laufenden Vertrag bis zu 50.000 Euro ohne Förederungsverlust zwecks Baufinanzierung entnommen werden. Die entnommenen Gelder dürfen ausschliesslich in Selbstgenutze Immobilien investiert werden.
Auch die Bundesregierung hat nun erkannt, dass die Deutschen nach wie vor oftmals Investitionen in Immobilien als Vorsorgeinstrument tätigen und plant erweiterte Möglichkeiten die Riester-Rente zur Baufinanzierung nutzen zu können.



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